Bei der Verlängerung der Prüfer-Lizenzen im Shorin Ryu Seibukan Karate und SOK Kobudo ist folgender Ablauf zu beachten:

Die Ausbildung zum neuen Prüfer und die Verlängerung ist nach den Vorgaben des BKB Aufgabe des Stilrichtungsreferenten.
Die Prüfer-Lizenz kann verlängert werden, wenn innerhalb der zweijährigen Gültigkeitsdauer der Prüferlizenz ein Verlängerungs-Lehrgang (alternativ 2 Schwarzgurt-Lehrgänge) besucht wurde.

  1. Zur Verlängerung ist der entsprechende Antrag auf der BKB-Site (www.karate.bayern) herunter zu laden und auszufüllen.
  2. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist zusammen mit dem DKV-Ausweis an den Stilrichtungsreferenten zu senden.
  3. Gleichzeitig sind pro Lizenz 30,00 € auf das Konto der Shorin Ryu Seibukan Karate-Union Deutschland e.V. zu überweisen (d.h. für SRS Karate 30,00 € plus ggf. SOK Kobudo 30,00 €).
  4. Nach Genehmigung durch Kyoshi Measara erfolgt die weitere Bearbeitung durch den Stilrichtungsreferenten (Versenden der Unterlagen an den BKB-Prüfungsbeauftragten).
  5. Nach erfolgreicher Verlängerung wird der DKV-Ausweis wieder an den Stilrichtungsreferenten gesandt, der dann für die Verteilung sorgt.

Bitte beantragt die Verlängerung rechtzeitig!

Es ist auch zu beachten, dass eine Prüfer-Lizenz ohne Gültige DKV-Jahressichtmarke ungültig wird.