Für den Neuerwerb der Prüfer-Lizenzen im Shorin Ryu Seibukan Karate und SOK Kobudo ist folgender Ablauf zu beachten:

Die Ausbildung zum neuen Prüfer und auch später die Verlängerung ist nach den Vorgaben des BKB Aufgabe des Stilrichtungsreferenten.

  1. Zunächst hat der Prüfer-Anwärter mindestens 3 Mal als Beisitzprüfer an einer Kyu-Prüfung teilzunehmen. Die Tätigkeit als Beisitzprüfer wird vom Prüfer mittels Formblatt bestätigt.
  2. Danach ist ein Prüfer-Lehrgang der Shorin Ryu Seibukan Karate-Union Deutschland e.V. zu absolvieren.
  3. In Absprache mit Kyoshi Mesara ist dann ein entsprechender Antrag auf der BKB-Site (www.karate.bayern) herunter zu laden und auszufüllen (zum Prüfer-Lizenz-LG mitbringen).
  4. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist zusammen mit dem DKV-Ausweis an den Stilrichtungsreferenten zu senden.
  5. Gleichzeitig sind pro Lizenz 30,00 € auf das Konto der Shorin Ryu Seibukan Karate-Union Deutschland e.V. zu überweisen (d.h. für SRS Karate 30,00 € plus ggf. SOK Kobudo 30,00 €).
  6. Die weitere Bearbeitung erfolgt sodann durch den Stilrichtungsreferenten (Versenden der Unterlagen an den BKB-Prüfungsbeauftragten; Überweisung der Verlängerungs-Gebühr an den BKB).
  7. Nach erfolgreicher Verlängerung wird der DKV-Ausweis wieder an den Stilrichtungsreferenten gesandt, der dann für die Verteilung sorgt.

Es ist auch zu beachten, dass eine Prüfer-Lizenz ohne Gültige DKV-Jahressichtmarke ungültig wird.