Die Kyu-Prüfungen zum 3. Kyu bis zum 1. Kyu sowohl im SRS-Karate als auch im SOK-Kobudo finden grundsätzlich in zentralen Prüfungen oder auch auf Verbandslehrgängen (bitte jeweilige Ausschreibung beachten) statt. Eine Ausnahme besteht für Kinder/Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die die Gürteilprüfung im jeweiligen Dojo ablegen dürften (eine separate Prüfungsmarke ist in diesen Fällen nicht notwendig).
Organisatorisch ist der Ablauf wie folgt vorgesehen:
- Der Sensei lässt die Prüflinge zur Prüfung zu (wählt sie aus, weil sie die Anforderungen erfüllen).
- Der zugelassene Prüfling (zum 3. bis 1. Kyu) meldet sich auf www.shorin-ryu.de/Termine zum jeweiligen Prüfungstermin selbst an und überweist nach Erhalt der Bestätigungsemail die Prüfungsgebühr auf der Verbandskonto.
- Nach dem Meldeschluss übergibt die Schatzmeisterin der SRSKUD e.V. die Prüfungsmarken und -Urkunden an den/die Prüfer.
- Nicht verwendete Prüfungsmarken und -Urkunden (z.B. wenn der Prüfling krank ist) werden an die Schatzmeisterin zurück gegeben.